Grippeimpfung / Coronaimpfung
E-Rezept
Ab dem 01.01.24 wurde die Ausstellung des elektronischen Rezepts für Arztpraxen verpflichtend! Was bedeutet dies für Sie als unsere Patienten?
Einmal im Quartal (alle 3 Monate; ab Januar, April, Juli, Oktober) benötigen wir jedoch Ihre Versichertenkarte. Bedenken Sie dies bitte, wenn Sie Medikamente telefonisch oder über unsere Homepage bestellen. Eine Bearbeitung kann ohne Ihre Versichertenkarte leider nicht erfolgen!
Sie erhalten von uns keinen rosa Papierausdruck mehr, sondern wir verordnen Ihre benötigten Medikamente elektronisch direkt in der Praxis. Sie müssen dann lediglich mit Ihrer gültigen Krankenversichertenkarte in eine Apotheke Ihrer Wahl gehen. Dort wird Ihre Krankenkassenkarte eingelesen und somit sichergestellt, dass Sie die von uns verordneten Medikamente erhalten.
Medikamente, die Sie im persönlichen Arztgespräch verordnet bekommen, können Sie selbstverständlich sofort einlösen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass telefonisch, per E-Mail, am Tresen oder über unsere Homepage bestellte (Dauer)Medikation etwas Bearbeitungszeit benötigt, und somit erst mit etwas zeitlicher Latenz in der Apotheke eingelöst werden kann!
Telefonische Krankschreibung / Verhalten bei Infekten
Sollten Sie bei einer leichten Erkrankung eine telefonische Krankschreibung wünschen, bitten wir Sie bis 10:00 Uhr eine Email mit Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen zu schreiben. Wir rufen Sie dann im Laufe des Tages zurück.
Bei Erkältungssymptomen können Sie selbstverständlich auch ohne Termin in unserer Sprechstunde erscheinen. Das Tragen einer Maske wäre zum Schutz des medizinischen Personals bzw. der anderen Patient*innen wünschenswert!
Ohne Termin können Sie gerne bis 11.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr kommen.