Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Liebe Patient*innen,
seit dem 29.04.2025 wurde die so genannte ePA in Betrieb genommen. Die Befüllung erfolgt durch die behandelnden Praxen. Darüber wurden sie bereits ausführlich von Ihrer Krankenkasse informiert. Sollten Sie dennoch widersprechen wollen, so melden Sie sich bitte bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen zur ePA finden Sie unter dem Reiter Dokumente als ePA-Flyer zum Download auf unserer Homepage.